Fachtagung: Schöner Schaden!
Biodiversitätsschäden in der Umwelthaftungsrichtlinie

Mo. 15. März 2010
10:00 - 16:00
Universität für Bodenkultur

Das Verursacherprinzip ist bekannte Grundlage von Planern, von juristischen Personen und Betrieben. Das gilt insbesondere für Aspekte der Personen- und Sachschäden. Durch die Umwelthaftungsrichtlinie ist ein ganz neuer Gesichtspunkt hinzugekommen, der Biodiversitätsschaden.

Betrieben, wie der Seilbahnwirtschaft oder Landschaftsplanungsbüros werden Versicherungen gegen Biodiversitätsschäden angeboten und anders als bei den Personenschäden herrscht große Unsicherheit, ob eine mögliche Betroffenheit vorliegt und wie groß das Risiko ist, bei einem Biodiversitätsschaden haftbar gemacht zu werden. Wer beurteilt, ob ein Biodiversitätsschaden vorliegt und welche neuen Aufgaben kommen u.a. im Bereich der Bewertung auf Landschaftsplaner zu? Diese und weitere Fragen sollen am 15. März 2010 beantwortet werden…

Download Tagungssprogramm (PDF, 0.5MB)

Veranstalter:

Veranstaltungsort:

Universität für Bodenkultur
Festsaal, Gregor Mendel Haus
Gregor-Mendel-Strasse 33
1180 Wien

Tagungsgebühr:

Kontakt:

Prof. Dr. Ulrike Pröbstl ulrike.proebstl@boku.ac.at
Univ.Ass. Dr. Alexandra Jiricka alexandra.jiricka@boku.ac.at

Anmeldung

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Tarif 1 : € 60.- (regulärer Tarif)
Tarif 2 : € 30.- (Studierende)
Tarif 3 : € 15.- (Studierende ohne Mittagessen)

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Hinweis:

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